← Asoka

Entwurf – vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Platzhalter in [eckigen Klammern] ausfüllen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und der Jointinventions GmbH, Frankfurter Straße 141, 63067 Offenbach am Main („Auftragsverarbeiter“). Stand: [Datum]

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur Erbringung von Asoka (Verdolmetschung, Protokolle, KI-Assistentin, Telefonie, Kontaktverwaltung) nach den AGB. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art der Daten und Betroffene

DatenartenSprachsignale (nur flüchtig, keine Speicherung), erkannter Gesprächstext und Übersetzungen, Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Sprache, Einwilligungserklärungen mit Zeitpunkt, Stimmlage (flüchtig), Kontakte des Adressbuchs, Inhalte der Wissensbasis, Nutzungs- und Verbrauchsdaten.
BetroffeneBeschäftigte des Verantwortlichen, Gesprächspartner (z. B. Kunden, Lieferanten, Interessenten), Kontakte.

3. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen; die Einstellungen in Asoka (z. B. Protokoll, Löschfrist, Websuche) gelten als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

4. Vertraulichkeit

Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die folgenden Unterauftragsverarbeiter. Über Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens [vier Wochen] vorher; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.

UnternehmenLeistungOrt / Garantie
[Hosting-Anbieter]Server[EU]
OpenAI, L.L.C. / OpenAI Ireland Ltd.Spracherkennung, Übersetzung, Sprachausgabe, WebsucheUSA – [DPF / SCC]
Twilio Inc.TelefonieUSA – [DPF / SCC]
[E-Mail-Dienstleister]E-Mail-Versand[…]

7. Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener (Exporte, Löschung), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Meldung von Verletzungen. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.

8. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende werden alle Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Vorher kann der Verantwortliche Protokolle und Ereignisprotokolle exportieren.

9. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung.