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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Asoka
Stand: [Datum] · Fassung [TERMS_VERSION]
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Jointinventions GmbH, Frankfurter Straße 141, 63067 Offenbach am Main („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software „Asoka“ als Online-Dienst („Cloud“) oder als lokal betriebene Software („Box“).
(2) Asoka wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Asoka ermöglicht die maschinelle Verdolmetschung von Gesprächen in den jeweils angebotenen Sprachen, die Erstellung von Gesprächsprotokollen sowie die Beantwortung von Fragen durch die KI-Assistentin „Asoka“ auf Grundlage vom Kunden bereitgestellter Unterlagen und – sofern aktiviert – öffentlich zugänglicher Webseiten. Der aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website.
(2) Der Anbieter setzt für Spracherkennung, Übersetzung, Sprachausgabe und Telefonie Dienste Dritter ein (Unterauftragsverarbeiter gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag).
(3) Der Anbieter darf die Leistungen weiterentwickeln und ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertragsgemäße Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Vertragsschluss, Zugang
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Firmenkontos (Cloud) bzw. mit der Annahme eines Angebots über eine Box-Lizenz zustande.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwaltet die Berechtigungen seiner Nutzer und ist für Handlungen unter seinen Zugängen verantwortlich, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Nutzung verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass alle Gesprächsteilnehmenden vor Beginn über die Verarbeitung informiert werden und – soweit erforderlich – wirksam einwilligen. Asoka stellt hierfür Hinweise und Einwilligungsabfragen bereit; deren rechtliche Prüfung für den konkreten Einsatz obliegt dem Kunden.
(2) Das Aufzeichnen oder Protokollieren nicht öffentlich gesprochener Worte ohne Einwilligung der Betroffenen ist untersagt.
(3) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in die Wissensbasis lädt, insbesondere für deren Richtigkeit, Aktualität und die Berechtigung zur Nutzung.
(4) Die Nutzung für rechtswidrige Zwecke, zur Überwachung von Personen ohne deren Wissen oder unter Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien der eingesetzten KI-Dienste ist untersagt.
§ 5 Maschinelle Ergebnisse
(1) Übersetzungen, Zusammenfassungen und Antworten der KI-Assistentin werden maschinell erzeugt und können Fehler enthalten. Sie sind als maschinell gekennzeichnet. Maßgeblich ist stets der Originalwortlaut.
(2) Die KI-Assistentin antwortet nur, wenn die Software ein Zitat aus einer Quelle bestätigt hat. Dies gewährleistet nicht die inhaltliche Richtigkeit der Quelle.
(3) Der Kunde prüft Protokolle vor der Freigabe und Verwendung. Für rechtlich bedeutsame Erklärungen ersetzt Asoka weder eine beeidigte Übersetzung noch eine rechtliche Beratung.
§ 6 Verfügbarkeit
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes von [99 %] im Monatsmittel an, ausgenommen angekündigte Wartungen und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen und Diensten Dritter).
§ 7 Preise und Abrechnung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Verbrauch (Teilnehmerminuten, Telefonminuten, Fragen an die KI-Assistentin, Protokolle) gemäß der bei Leistungserbringung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Angefangene Minuten werden als volle Minuten berechnet.
(3) Der Kunde kann ein monatliches Ausgabenlimit festlegen. Ist es erreicht, können keine neuen Gespräche gestartet werden; laufende Gespräche werden beendet abgerechnet.
(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ohne Abzug zahlbar.
(5) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens [sechs Wochen] vorher in Textform an. Der Kunde kann zum Wirksamwerden kündigen.
(6) Bei Zahlungsverzug von mehr als [30] Tagen darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.
§ 8 Box-Lizenzen
(1) Bei der Box-Ausgabe erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Umfang ergibt sich aus der Lizenz (insbesondere Minutenkontingent und Laufzeit).
(2) Der Kunde darf Lizenzmechanismen nicht umgehen und die Software nicht dekompilieren, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist (§ 69e UrhG).
(3) Für den Betrieb der Hardware, Datensicherung und lokal eingesetzte KI-Modelle (einschließlich deren Lizenzbedingungen) ist der Kunde verantwortlich.
§ 9 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Annahme dieser AGB geschlossen wird.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verwendung maschineller Übersetzungen und Antworten ohne die nach § 5 gebotene Prüfung.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Cloud-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit ohne Frist gekündigt werden, insbesondere durch Löschen des Firmenkontos. Bis dahin angefallener Verbrauch wird abgerechnet.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Kundendaten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Offenbach am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.